Sie möchten die Stiftung fördern? … machen Sie mit!

Die Stiftung lebt von Menschen, die Anteilnahme zeigen.
Stiften auch Sie Hoffnung und geben denen Zukunft, denen es nicht so gut geht.

Sie können die Stiftung fördern durch Benefizveranstaltungen oder Flohmärkte zugunsten unserer Stiftung, Mithilfe bei Stiftungs-Veranstaltungen und natürlich durch finanzielle Zuwendungen:

Zustiftungen

Wenn Sie auf Ihrer Überweisung Zustiftung vermerken, stärken Sie die Arbeit der Stiftung langfristig und sichern den dauerhaften Erhalt der diakonischen Dienste und Einrichtungen im Kirchenkreis Lüneburg. Denn Zustiftungen sind Zuwendungen in den unantastbaren Vermögensstock der Stiftung.

Mit den Erträgen des Stiftungskapitals fördern wir beständig ausgewählte Projekte der diakonischen Einrichtungen im Kirchenkreis Lüneburg.

Wir freuen uns über jede Zustiftung! Wenn die Summe Ihrer Zustiftungen 500 Euro erreicht hat, sind Sie in der Stifterversammlung stimmberechtigt.

Zustiftungen sind ebenso wie Spenden steuerlich absetzbar. Höhere Zustiftungen können über mehrere Jahre geltend gemacht werden.

Unsere Kontoverbindung bei der Sparkasse Lüneburg:
IBAN: DE62240501100065055915

Zustiften

Spenden

Wenn Sie auf Ihrer  Überweisung Spende vermerken, wird Ihre Zuwendung zeitnah für eines unserer aktuellen Förderprojekte eingesetzt.

Spenden sind in jeder Höhe willkommen.

Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenbescheinigung von uns.

Unsere Kontoverbindung bei der Sparkasse Lüneburg:
IBAN: DE62240501100065055915

Spenden

Anlasszuwendungen

Sie planen einen besonderen Geburtstag, eine Hochzeit oder ein Jubiläum? Es gibt viele Anlässe für eine Spendenaktion zugunsten von hilfesuchenden Menschen in unserer Region.

Auch ein Trauerfall, der Verlust eines uns wichtigen Menschen, kann ein Anlass sein, sich für Geldzuwendungen zugunsten unserer Stiftungen zu entscheiden. Blumenkränze sind vergänglich – unsere Arbeit für die diakonischen Einrichtungen in unserem Kirchenkreis bleibt. So wirken Sie langfristig und nachhaltig.

Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit.

Sprechen Sie uns gern an.

Testament

„Weil der Tod ein Abschied ist von dieser Welt und all ihrem Treiben, ist es nötig, dass der Mensch sein zeitliches Gut ordentlich verteile, wie es sein muss oder wie er es anzuordnen gedenkt, damit nicht bleibe nach seinem Tode Ursache für Zank, Hader oder sonst einen Irrtum unter seinen zurückgelassenen Freunden“.
Martin Luther, „Sermon von der Bereitung zum Sterben“, 1519.

Es gibt eine Zeit zu bauen – und eine Zeit weiterzugeben. Was wird, wenn wir sterben, aus dem, was wir erworben, erarbeitet und gespart haben? Was lassen wir eines Tages zurück? Können wir sicher­stellen, dass es in unserem Sinne verwendet wird? An den eigenen Tod denkt niemand gern. Dennoch sollten wir rechtzeitig regeln, was mit unserem Nachlass geschehen soll.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus in bestimmter Weise ver­wen­det wird, empfiehlt es sich, es einer Stiftung anzuvertrauen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Das Kapital einer Stiftung ist zeitlich unbegrenzt angelegt. Vermögen, das als Erbschaft einer Stiftung zukommt, bringt also dauerhaft Erträge. So ist es wertvoll über den Tod hinaus.

Es war eine Erbschaft, die zur Gründung unserer Stiftung führte. Andere Stifter sind dem Beispiel gefolgt und haben uns einen Teil ihres Vermögens testamentarisch vermacht. Eine unselbständige Stiftung zur Förderung von Freizeitmaßaktivitäten für psychisch Erkrankte wurde uns ebenfalls anvertraut, vererbt.

Wo können Sie sich weiter informieren?

Gerne direkt bei uns! Unsere Landeskirche hat uns mit umfangreichen Material ausgestattet. Aber auch bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge erhalten Sie ausführliche Unterlagen. Es empfiehlt sich zudem, das Testament mit einem Notar abzustimmen, auch, um Formfehler zu vermeiden.

Unterstiftungen

Es ist möglich, unter dem Dach der Stiftung Diakonie – ich mache mit eine eigene, nicht rechtsfähige Stiftung zu gründen – eine Unterstiftung -, die treuhänderisch von der Stiftung Diakonie – ich mache mit verwaltet wird.

Wir haben bereits Erfahrung mit Unterstiftungen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zweck Ihrer Unterstiftung zu dem diakonischen Zweck unserer Stiftung passt.

Der Vorteil für Sie: Keine Verwaltung; Teilhabe an dem durchschnittlichen Zinserlös der Stiftung; wesentliche Mitentscheidung über die Vergabe.

Stiftungsfond

Eine Stifterin oder ein Stifter kann mit einem bestimmten Betrag einen Fond innerhalb der Stiftung anlegen lassen, der den eigenen Namen trägt und zeitlich unbegrenzt für einen ausgewählten Bereich innerhalb des Stiftungszweckes bestimmt ist.

Stiftungsdarlehen

Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich wie bei jedem anderen Darlehen auch um einen Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Stiftung als Darlehensnehmerin. Der Darlehensgeber stellt der Stiftung einen Geldbetrag in einer vereinbarten Höhe zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurück zahlt.

Besonderheit des Stifterdarlehens ist im Gegensatz zum klassischen Darlehen, dass die Darlehenssumme der Stiftung zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, die sie im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung nutzen kann. Der Vermögenswert gehört nicht zum Grundstockvermögen der Stiftung.

Sponsoring

Als Unternehmer können Sie die Stiftung wie folgt fördern:

Angebot 1

Sie können mit Ihrer Zustiftung auf der Internetseite der Stiftung genannt werden; jedoch ohne Verlinkung auf Ihre eigene Firmenwebsite.Sie überweisen mindestens 200,00 € und sind für zwei Jahre auf unserer Internetseite als Förderer zu finden.

Wir stellen ihnen eine entsprechende Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt aus.

Angebot 2

Sie können mit Ihrer Zustiftung – wie oben – auf der Internetseite der Stiftung genannt werden, aber mit Verlinkung auf Ihre eigene Firmenwebsite.

Bei dieser Variante dürfen wir Ihnen jedoch keine Bestätigung für das Finanzamt ausstellen.

Kontakt